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Erklärung zur Barrierefreiheit

Nach BFSG / European Accessibility Act · Stand 28. September 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Web-App Pachurros unter pachurros.com, ihre öffentlichen Freigabe-Ansichten (geteilte Seiten, Boards, Tabellen, Projekte, Briefings, Upload-Portale) und die Hilfe-Seiten unter docs.pachurros.com.

Anbieter: Joschka Pachur, Pachurros, Bellevueweg 20, 6300 Zug, Schweiz.

Stand der Vereinbarkeit

Pachurros ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA. Das ist unser Ziel; die unten genannten Bereiche erreichen es noch nicht vollständig.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung: automatisierte Prüfungen, Kontrastberechnung und Tests mit Tastatur und auf dem Handy.

Bekannte Einschränkungen

  • Boards (freie Leinwand): Elemente lassen sich nur mit Maus, Stift oder Finger frei anordnen, verbinden und in der Grösse ändern. Mit Tastatur und Bildschirmleser sind Boards nur eingeschränkt bedienbar; die räumliche Anordnung wird nicht vorgelesen.
  • Lichtdiagramm und 3D-Ansicht: Die Zeichenfläche ist grafisch. Leuchten und Kamera lassen sich dort nicht vollständig per Tastatur setzen, und der Bildschirmleser erfasst den Aufbau nur über die Liste und die Angaben daneben.
  • Ziehen und Ablegen: Einige Umordnungen (Spalten auf Seiten, Kanban-Karten, Board-Elemente) gehen nur per Ziehen. Wo es eine Alternative über Menü oder Tastatur gibt, nennen wir sie in der Hilfe; nicht überall gibt es eine.
  • Ältere Bereiche: Wir stellen die Oberfläche schrittweise auf ein neues Gestaltungssystem um. In noch nicht umgestellten Bereichen können einzelne Texte oder Bedienelemente den geforderten Kontrast unterschreiten, und nicht jedes Symbol hat eine Beschriftung für Bildschirmleser.
  • Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern: Bilder, Videos und Dokumente in Workspaces und Freigaben stammen von den jeweiligen Personen. Ob sie Alternativtexte oder Untertitel haben, liegt bei ihnen.
  • Eingebettete Inhalte: Videos und Einbettungen von Drittanbietern (YouTube, Vimeo, Figma, SoundCloud) folgen deren eigener Barrierefreiheit.

Was wir dafür tun

  • Vor jeder Veröffentlichung prüfen wir die Oberfläche automatisiert auf Handy- und Desktop-Breite (abgeschnittene Inhalte, zu kleine Tippziele, zu kleine Schrift).
  • Farbkontraste rechnen wir für den hellen und den dunklen Modus nach; Text soll mindestens 4,5 : 1 erreichen.
  • Tippziele auf dem Handy sind mindestens 44 × 44 Pixel gross, Schrift nie kleiner als 11 Pixel.
  • Wer in den Systemeinstellungen „Bewegung reduzieren" wählt, bekommt keine Animationen.
  • Bedienelemente zeigen bei Tastaturbedienung einen sichtbaren Fokusrahmen; wo er fehlt, beheben wir das als Fehler.
  • Neue und überarbeitete Seiten erhalten eine Überschriften-Struktur, die Bildschirmleser zur Navigation nutzen können.

Barriere melden

Stösst du auf eine Barriere oder brauchst du einen Inhalt in anderer Form? Schreib uns an . Nenne am besten die Seite und was nicht funktioniert hat. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und sagen dir, bis wann wir es beheben oder wie du den Inhalt anders bekommst.

Durchsetzung

Bekommst du keine oder keine zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde deines Landes wenden.

In Deutschland ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg. In anderen EU-Staaten ist es die nach dem European Accessibility Act benannte nationale Behörde.

In der Schweiz gibt es für private Anbieter keine Durchsetzungsstelle. Du kannst dich jederzeit direkt an uns wenden.

Erstellung dieser Erklärung

Erstellt am 28. September 2026, zuletzt überprüft am 28. September 2026.